Von den TeilnehmerInnen wurden folgende Punkte eingebracht, die sie interessieren:
In Österreich gilt die 40h Woche, in einigen Kollektivverträgen sind auch weniger vereinbart, die Drucker z.B. haben eine kürzere Arbeitszeit. Sie konnten immer schon lesen und schreiben und daher ihre Rechte besser vertreten. Die Drucker haben deshalb in einigen Punkten einen für sie guten Kollektivvertrag ausgehandelt.
Überstunden sind unter 18 nicht erlaubt - kommt es dennoch dazu und es passt für die Jugendlichen, müssen sie jedenfalls entsprechend entlohnt werden und die Überstunden die Ausnahme bleiben. Überstunden müssen mit einem 50%igen Zuschlag abgegolten werden.
In manchen Kollektivverträgen - z.B. im Gastgewerbe - gibt es eine Verfallsfrist von 4 Monaten, innerhalb derer die Überstunden geltend gemacht werden müssen, sonst verfallen sie.
Wichtig ist, tägliche Aufzeichnungen über die geleistete Arbeitszeit zu führen. Wenn es zu Problemen kommen sollte, gelten diese Aufzeichnungen vor Gericht als Beweis. Sie können recht einfach gehalten, müssen aber vollständig sein:
Datum, Arbeit von - bis, Urlaub, Krankenstand, Zeitausgleich. In den meisten Betrieben wird es keine Probleme geben, einige aber sind dafür bekannt, die Arbeitszeiten der MitarbeiterInnen nicht korrekt aufzuzeichnen.
Der Lohnzettel muss das Brutto- und das Nettogehalt ausweisen. Bei der Lehrlingsentschädigung wird normalerweise noch keine Lohnsteuer fällig, (Beträge unter 1100.- EUR brutto), allerdings werden 10,25% vom Bruttogehalt abgezogen für die Pensionsversicherung.
Meist wird das Entgelt richtig ausbezahlt, zu Problemen kann es mit der verzögerten Auszahlung kommen, das ist aber meist nicht wirklich dramatisch. Jedenfalls gilt auch hier, die Lohnzettel und die Bankauszüge aufbewahren - es ist grundsätzlich klug, sich das Gehalt auf ein Konto überweisen zu lassen, verpflichtet sind die Betriebe dazu aber nicht.
Der Urlaub ist zu vereinbaren! Er beträgt 5 Wochen. Das Urlaubsgeld ist branchenweise unterschiedlich geregelt: So erhalten Maler nur zwei Wochen, Tischler drei Wochen, die Drucker aber sogar 5 Wochen Urlaubsgeld ausbezahlt.
Die Ausbildung muss dem Berufsbild entsprechen. Kann der Ausbildungsbetrieb nicht alles abdecken, gibt es die Möglichkeit, diesen Teil der Ausbildung woanders zu machen. So muss etwa der Restaurantfachmann / die Restaurantfachfrau nicht nur servieren und kassieren lernen, sondern auch Tisch decken, Veranstaltungen zu organisieren, die Gäste bezüglich der Weinkarte zu beraten usw.
Im Bereich Bürokauffrau/-mann kommt es öfter vor, dass der Bereich Buchhaltung eher in die Berufsschule verlagert wird, da die Betriebe um ihre sensiblen Daten fürchten, das Berufsbild sieht allerdings Buchhaltung auch im Betrieb vor.
Die gute Ausbildung ist entscheidend für die Zukunft der Lehrlinge. Sollte daher von ihnen in einem hohem Ausmaß verlangt werden, berufsfremde Tätigkeiten zu machen, ist es ratsam, die Tätigkeiten und Zeiten aufzuschreiben und mit Dr. Schumacher Kontakt aufzunehmen.
Zu 90% ist man dafür laut Dr. Schumacher selbst verantwortlich, man hat dabei wirklich sehr viel selbst in der Hand.
Ein Krankenstand ist dem Betrieb unverzüglich zu melden. Es empfiehlt sich, Krankschreibungen aufzubewahren.
Lehrverträge müssen in schriftlicher Form ausgestellt werden, andere Verträge müssen nicht schriftlich sein sondern können auch durch konkludentes Handeln zu Stande kommen.
Arbeiterkammer Tirol, Maximilianstraße 7, 6020 Innsbruck
Die Gratistelefonnummer von Dr. Schumacher: 0800/ 225522-1566
Home .
Letzte Änderung: Datum: 2009-12-27 © 1999 - onwards. Impressum.Berufskundliche Hauptschulkurse, Radetzkystraße 47, 6020 Innsbruck, Tel: 0512/39 46 83 - 20.
. Zur Webnavigation!